MedDEV News (dpa / Apollon). Patienten sollen künftig besser versorgt werden,
wenn sie nach einem Krankenhausaufenthalt nach Hause entlassen werden. Dazu
sollen die Krankenhausärzte den Patienten klare Instruktionen mit auf den Weg
geben, welche Medikamente und welche Nachbehandlungen nötig sind. Vom 1.
Oktober an gelten neue, verbindliche Regelungen für ein «strukturiertes
Entlassmanagement» nach einem Krankenhausaufenthalt, wie der Spitzenverband der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitteilte.
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des
GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, sagte der Deutschen
Presse-Agentur: «Bei dem neuen verbindlichen Entlassmanagement zeigt sich, wie
gut es für die Patienten ist, wenn alle in der Versorgungskette Hand in Hand
arbeiten.» Das Entlassmanagement war lange in der Kritik, weil die Übergänge
nicht gut geregelt waren und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Sektoren,
Krankenhaus und behandelndem Kassenarzt, nicht richtig funktionierten.
Wenn Patienten etwa zum Wochenende entlassen wurden, war es
ihnen oft nicht mehr möglich, wie vorgeschrieben, eine Krankschreibung von
einem niedergelassenen Arzt zu bekommen. Mit der Folge, dass unter Umständen
der Versicherungsschutz aufgehoben war. Auch standen aus der Klinik entlassene
Patienten vor allem auf dem Land häufig vor dem Problem, wie sie in ihrem
Zustand an die nötigen Medikamente kommen konnten.
Nun können Krankenhausärzte mit abgeschlossener
Facharztweiterbildung im Entlassmanagement bei Bedarf Arzneimittel, Verband-,
Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für einen
Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen sowie die Arbeitsunfähigkeit feststellen.
Für Verordnungen gelten die gleichen Maßstäbe wie bei niedergelassenen Ärzten.
Auf einer Verordnung werde künftig nicht nur zu erkennen sein, in welchem
Krankenhaus sie ausgestellt wurde, sondern auch durch welchen Arzt, so der
GKV-Spitzenverband. Dazu soll für alle Klinikärzte bis Anfang 2019 eine
persönliche Arztnummer eingeführt werden.
Auf die neuen Regelungen hatten sich im Sommer die Deutsche
Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband sowie die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) verständigt. Der voraussichtliche Bedarf für die
Anschlussversorgung wird anhand schriftlicher Standards durch ein
Krankenhaus-Team mehrerer medizinischer Fachrichtungen festgestellt.
Anschlussmaßnahmen sollten frühzeitig eingeleitet und der weiter behandelnde
Arzt beziehungsweise die weiterversorgende Einrichtung rechtzeitig informiert
werden. Für das Entlassmanagement und die damit verbundene
Informationsübermittlung holt das Krankenhaus das schriftliche Einverständnis
der Patienten ein.
Eine Verbesserung des Entlassmanagements und damit die
Schließung der Versorgungslücken war im sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz
von 2015 festgeschrieben worden. Die zuständigen Organisationen der
Selbstverwaltung im Gesundheitswesen haben nun verabredet, wie dies in der
Praxis umgesetzt werden soll.
Seit der Abrechnung von Behandlungen im Krankenhaus nach
Fallpauschalen, den Diagnosis Related Groups (DRG), steigen die Kosten einer
Klinik mit der Länge der Verweildauer eines Patienten. Es besteht also ein
Anreiz, Patienten so früh wie möglich zu entlassen. Die durchschnittliche
Verweildauer hat sich laut AOK-Bundesverband denn auch seit 1992 fast halbiert:
von 13,3 Tagen auf 7,5 Tage in 2013, Tendenz weiter fallend. Und je kürzer die
Verweildauer wird, umso wichtiger wird für den Patienten ein gutes
Entlassmanagement.
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