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News (ZYK). Die
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat einen umfassenden
Leitfaden zum Thema Biosimilars veröffentlicht. Darin werden alle zentralen
Themen von der Entwicklung über die Zulassung bis zur Anwendung der
biopharmazeutischen Nachfolgepräparate abgedeckt. "Wir begrüßen den neuen
Leitfaden sehr. Er ist eine wichtige, unabhängige Informationsquelle für
Verordner, die aufklärt und gleichzeitig klare Handlungsempfehlungen
gibt", so Dr. Andreas Eberhorn, Vorsitzender der AG Pro Biosimilars und
Head Specialty/Vorstand Hexal.
Ergänzend zum ausführlichen
Leitfaden hat die AkdÄ eine kurze Handreichung, die "Empfehlungen der AkdÄ
zur Behandlung mit Biosimilars" veröffentlicht: "Nach Auswertung der
vorhandenen und im Leitfaden der AkdÄ zusammengefassten Evidenz stellt die AkdÄ
fest: Biosimilars sind bezüglich der therapeutischen Wirksamkeit, der
Verträglichkeit und der Sicherheit in allen zugelassenen Indikationen
gleichwertig dem jeweiligen Referenzarzneimittel und können wie dieses
eingesetzt werden.
Die AkdÄ empfiehlt daher sowohl
bei der Erstverordnung von Biologika als auch bei der Folgeverordnung zur
Fortsetzung der Therapie jeweils die wirtschaftlichere Verordnungsalternative
unter der Voraussetzung auszusuchen, dass eine praxistaugliche Einzeldosisstärke
(zur Vermeidung von Kosten durch Verwurf) und eine für die Behandlung
geeigneten Darreichungsform (z. B. Applikationssystem wie Injektor, Pen,
Fertigspritze) verfügbar sind sowie eine Zulassung für die zu behandelnde
Erkrankung vorliegt.
Die AkdÄ betont die Wichtigkeit
der Pharmakovigilanz bei allen biologischen Arzneimitteln und die
Notwendigkeit, beobachtete Nebenwirkungen unter Angabe auch der Chargennummer
des Arzneimittels der AkdÄ zu melden.
Nach Auffassung der AkdÄ ist die
ausführliche Patienteninformation und -beratung durch den Arzt wesentliche
Voraussetzung für die Verordnung bzw. den Einsatz von Biosimilars. Andernfalls
könnten sachlich unbegründete Ängste zur Verminderung der Adhärenz führen und
den therapeutischen Erfolg bei den Patienten gefährden. Ein unabhängig von der
ärztlichen Verordnung erfolgender Austausch im Sinne einer automatischen
Substitution von Referenzarzneimitteln gegen Biosimilars ist daher
abzulehnen." Die "Empfehlungen der AkdÄ zur Behandlung mit Biosimilars" finden Sie hier.
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