MedDEV News. Die ADKA (Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V.) hält im Gegensatz
zur niedersächsischen Krankenhausgesellschaft die verpflichtende Einführung des
Stationsapothekers zur Verbesserung der Patientensicherheit im Krankenhaus für
unerlässlich.
Das Gewinnstreben der
Krankenhäuser darf nicht zu Lasten der Patienten gehen. Das Krankenhaus hat die
Pflicht, den Patienten die beste Behandlung und Pflege zukommen zu lassen.
Nirgendwo in Europa gibt es so wenig Apotheker in Krankenhäusern wie in Deutschland.
Von ca. 50.000 Apothekern in Deutschland sind nur 2.000 Apotheker in den
Krankenhäusern angestellt. Während in Großbritannien im Durchschnitt 4,4
Apotheker pro 100 Betten im Krankenhaus beschäftigt sind, hat Deutschland
weniger als 0,4.
50.000 aktive Apotheker in Deutschland
1.600 Pharmazeuten, die
jährlich das Studium erfolgreich abschließen, und ca. 50.000 aktive Apotheker
in Deutschland entlarven das Argument der Krankenhausgesellschaft, nicht
ausreichend Apotheker finden zu können. 180 Apotheker in drei Jahren wären
nicht einmal 4% der Studienabgänger, die ein extrem hohes Interesse an
klinikscher Pharmazie haben.
Die ADKA unterstützt
nachdrücklich die Meinung der niedersächsischen Apothekenkammer, die
unmissverständlich die Einführung des Stationsapothekers in den
niedersächsischen Kliniken fordert. Nach den Pflegemorden in Delmenhorst ist
das ein längst überfälliger Schritt zum Schutz der Patienten im Krankenhaus -
übrigens nicht nur für Niedersachsen.
Ein Apotheker pro 300 Betten
Der Hochrisikoprozess der
Arzneimitteltherapie im Krankenhaus bedarf als Fachmann den
Krankenhausapotheker auf Station. Diese Forderung als aktiver Patientenschutz
steht auch in den European Statements of Hospital Pharmacy, die einen breiten
Konsens von Patienten über Pflegende, Ärzte und Apotheker darstellt.
Der geplante Gesetzentwurf
sieht vor, dass zukünftige Stationsapotheker im Wesentlichen zu Fragen der
Arzneimitteltherapie bei Aufnahme und Entlassung, der Anwendung und des
Verbrauchs von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie der
Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen beraten. Stationsapotheker
sollen die Weiterbildung zum "Fachapotheker für Klinische Pharmazie"
absolviert haben.
Innerhalb von drei Jahren
nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes ist in jedem Krankenhaus in
Niedersachsen sicherzustellen, dass die Krankenhausapotheke in hinreichendem
Verhältnis zur Anzahl der Betten Stationsapotheker als präsente Beratungsperson
auf den Stationen und in den Funktionsbereichen einsetzt.
Konkret: Pro 300 Betten soll
es zukünftig mindestens einen Stationsapotheker geben.
Aus den Erfahrungen der
europäischen Nachbarländer gilt es hier ebenso zu lernen wie aus anderen
Risikoprozessen, nur präventiv lassen sich Schäden vermeiden und Risiken
minimieren.
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